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Tauchversicherung für Mitglieder

Tauchversicherung für Mitglieder

Der Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV bietet seinen Einzel- und Clubmitgliedern eine Kollektivversicherung in Zusammenarbeit mit der Helsana an. Die Versicherung ist die Helsana und nicht der SUSV.

Die Versicherung ist aktiv, sobald der Mitgliederbeitrag beim SUSV eingegangen ist. Bei einer Kündigung der Mitgliedschaft endet der Versicherungsschutz automatisch per Kündigungsdatum. Als subsidiäre Versicherung ergänzt sie bestehende Kranken- und Unfallversicherungen und tritt ein, wenn deren Leistungen nicht ausreichen.

Kosten

Fr. 20.– pro Jahr
Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre - bezahlen 40% weniger
Quartalsweise Kostenreduktion: -25 %

Dauer

1. Januar - 31. Dezember für Einzelmitglieder; 1. Juli - 30. Juni für Clubmitglieder

Voraussetzung

SUSV-Mitgliedschaft sowie eine bestehende Kranken- und Unfallversicherung in der Schweiz

  • Subsidiäre Versicherung – ergänzt deine bestehende Versicherung
  • Sofortige Kostengutsprache für Erstbehandlung und Notfälle
  • Sofortige Kostengutsprache für Suche, Bergung und Rettung im Ausland (Deckung bis Fr. 25’000.-)
  • Heilungskosten im Ausland - Deckung bis Fr. 25'000.-
  • Kapitalleistungen: Invalidität: bis Fr. 100'000.- Todesfall: bis Fr. 50'000.-
  • Geldleistungen: Taggeld, Kapital, Rente bis Fr. 500'000.- bei Kürzungen anderer Versicherungen
  • Weltweiter Schutz für tauchbedingte Gesundheitsschäden 

Reisetipp: Für Destinationen wie Indonesien, Malediven, Philippinen oder Thailand empfehlen wir zusätzlich eine Reiseversicherung.

So schliesst du die Versicherung ab

Im Fairgate-Konto unter «Daten» findest du die Option zur Aktivierung der Versicherung – einfach das entsprechende Häkchen setzen und geschützt sein.

Kündigungsfrist

Ohne Kündigung wird die Versicherung automatisch mit der SUSV-Mitgliedschaft um ein Jahr verlängert. 
Für Einzelmitglieder: Eine Kündigung muss bis spätestens 31. Oktober erfolgen, um auf den 31. Dezember wirksam zu sein.
Für Clubmitglieder: Eine Kündigung muss bis spätestens 31. Mai erfolgen, um auf den 30. Juni wirksam zu sein.

Vorgehen bei einem Notfall in der Schweiz:

In der Schweiz bitte die allgemeine Notrufnummer 1414 wählen.  

Vorgehen bei einem Notfall im Ausland

Im Ausland bitte die Nummer des deutschen Tauchernotrufs aquamed wählen: +49 421 240 110 12.
Bei einem internationalen Tauchzwischenfall übernimmt aquamed die Koordination der ersten Versorgung, damit eine sofortige und optimale Betreuung durch speziell geschulte Ärzte mit tauchmedizinischer Erfahrung gewährleistet ist.
Im Spital, beim Arzt oder in einer Druckkammer angekommen, ist die Aufgabe von aquamed erledigt. Die Geschäftsstelle erfasst eine Schadenmeldung bei der Helsana (Kollektivversicherung) und die Helsana übernimmt die weitere Fallbearbeitung.

Im Notfall

Notruf National 

144

International

+49 421 240 110 12

Du hast weitere Fragen?

Gerne beantworten wir dir Fragen im Zusammenhang mit der Tauchversicherung:

+41 31 301 43 43
admin@susv.ch