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Haftpflichtversicherung für Clubs

Haftpflichtversicherung für Clubs

Angeschlossene Clubs des Schweizer Unterwasser-Sport-Verbands SUSV profitieren von einer günstigen Kollektivversicherung für Haftpflicht.

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden gegenüber Dritten, basierend auf den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 41 OR). Ebenfalls inbegriffen ist der Schutz vor unbegründeten oder missbräuchlichen Forderungen. 

Kosten: Fr. 100.- / Jahr
Dauer: 1. Januar - 31. Dezember
Voraussetzung: SUSV-Mitgliedschaft
Versicherungssumme: Fr. 5 Millionen
Selbstbehalt: Fr. 500.-

Wer ist versichert?

Versichert sind sowohl der Club als auch dessen Vorstands- und Aktivmitglieder - bei allen Tätigkeiten des Clubs gemäss Statuten.

Welche Schäden sind versichert?
  • Personenschäden (z. B. Verletzungen/Tötung bei Tauchaktivitäten)
  • Sachschäden (z. B. beschädigte Ausrüstung oder Verlust von Ausrüstung)
  • Folgeschäden (z. B. Lohnausfall der Drittperson infolge Verletzung)
Was ist versichert?
  • Aus-und Weiterbildung (Tauchkurse) - die persönliche Haftpflicht der Tauchlehrer ist nicht versichert! Siehe Tauchlehrer Haftpflicht
  • Aktivitäten wie Clubtauchgänge, Schnupperkurse, Ferienpass, Reussschwimmen oder Veranstaltungen mit Tauchbecken
  • Weitergabe von Verleihmaterial an Mitglieder
  • Haftpflicht als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Clublokals (nicht als Stockwerkeigentümer)
  • Haftpflicht als Club gegenüber Clubmitgliedern (z. B. Füllstation)

    Diese Aufzählung ist nicht abschliessend!

Nicht versichert: 
  • Schäden an gemieteten, geleasten oder bearbeiteten Gegenständen (Obhutsschäden)
  • Handel und Wartung von Tauchmaterial an Dritte (Produktehaftpflicht)
So schliesst du die Versicherung ab

Die Versicherung kann im Fairgate-Konto des Clubs unter «Daten» aktiviert werden.

Kündigungsfrist

Ohne Kündigung wird die Versicherung automatisch um ein Jahr verlängert. Eine Kündigung muss bis spätestens 31. Oktober erfolgen, um auf den 31. Dezember wirksam zu sein.