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Berufshaftpflicht- und Rechtschutzversicherung für Tauchlehrer

Berufshaftpflicht- und
Rechtschutzversicherung für Tauchlehrer

Als aktives Mitglied des Schweizer Unterwasser-Sport-Verbands SUSV kannst du von einer umfassenden Berufshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung profitieren. Die Versicherung ist von allen grossen Ausbildungsorganisationen - PADI, PATD, SSI, Naui, BTLV, CEDIP, VDTL, PDIC, UDI, FIT, IDEA, SCD, IART und CMAS - anerkannt.

Kosten: CHF 85.- / Jahr (ab 1. Juni 50% Kostenreduktion)
Gültigkeit: 1. Januar – 31. Dezember
Voraussetzung: Gültige SUSV-Mitgliedschaft
Berufshaftpflicht Versicherung: Vaudoise
Rechtsschutz Versicherung: Orion

Wer ist versichert?

Versichert sind SUSV-Mitglieder mit gültiger Jahresmitgliedschaft, die nach ISO-Norm 24801 oder den Richtlinien der AIDA zur Durchführung von Tauchkursen und Prüfungen berechtigt sind – dazu zählen Instruktor*innen und deren Assistent*innen.

Was ist versichert?

Die Versicherung deckt die gesetzliche Haftpflicht im Zusammenhang mit der Durchführung von Tauchkursen:

  • Technisches Tauchen mit Mischgasen: ohne Tiefenbegrenzung
  • Übriges Tauchen: bis 40 m Tiefe (Instruktorenausbildung bis 50 m)

Zudem bist du rechtlich abgesichert bei:

  • Streitigkeiten rund um Tauchkurse (inkl. zivil- und strafrechtlicher Verfahren)
  • Brevet-Entzug und Vertragskonflikten
  • Weltweitem Rechtsschutz bis Fr. 100'000.- (ausserhalb Europas bis Fr. 50'000.-)
Nicht versichert sind:
  • Personenschäden, die gemäss UVG als Wagnis gelten
  • Die persönliche Haftpflicht der Kursteilnehmenden
  • Ansprüche aus Ereignissen in den USA und Kanada
  • Schäden ausserhalb der Tauchlehrertätigkeit oder bei vorsätzlichem Fehlverhalten
So schliesst du die Versicherung ab

Im Fairgate-Konto unter «Daten» findest du die Option zur Aktivierung der Versicherung – einfach das entsprechende Häkchen setzen und geschützt sein.

Kündigungsfrist

Ohne Kündigung wird die Versicherung automatisch mit der SUSV-Mitgliedschaft um ein Jahr verlängert. Eine Kündigung muss bis spätestens 31. Oktober erfolgen, um auf den 31. Dezember wirksam zu sein.