National
Das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) inklusive zugehöriger Verordnung (SpoFöV) stellt Herstellung, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung, Vertrieb, Verschreibung, Inverkehrbringen, Abgabe oder Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an Dritten unter Strafe.
Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) schafft u.a. die Rechtsgrundlage für die elektronische Bearbeitung und den Austausch von Personendaten durch Swiss Sport Integrity im Rahmen der Bekämpfung von Doping.
Der Artikel 68 Abs 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft besagt, dass der Bund den Sport fördert. Es soll auch gegen die Schattenseiten des Sports vorgegangen und dementsprechend Doping bekämpft werden.
International
Der weltweit erste völkerrechtliche Vertrag zur Dopingbekämpfung.
Ziel: Massnahmen gegen Doping koordinieren und dessen weltweite Ausmerzung fördern.
Europaratskonvention
Die Europaratskonvention gilt als erstes völkerrechtlich verbindliches Regelwerk zur Dopingbekämpfung.
Die Anlage I umfasst die jeweils aktuelle Verbotsliste von Substanzen.
Die Anlage II regelt die Ausnahmebewilligungen.
Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)
Das WADA harmonisiert die Massnahmen zur Bekämpfung von Doping im Sport und gilt für sämtliche Nationen und Sportarten, die sich dem WADA unterstellen. Grundlage der internationalen Dopingbekämpfung ist der Welt-Anti-Doping-Code in Kombination mit den internationalen Standards.
Verbandsinterne Dokumente / Statuten
Beispiele:
CMAS.ORG; Swiss Olympic; Swiss Sport Integrity