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Antidoping

Rechtliche Grundlagen, Begriffserklärung, Verantwortung als Athlet, Rolle als Betreuer*in, Ausbildungsmöglichkeiten

Auf dieser Seite findest du einen kompakten Überblick über die rechtlichen Grundlagen und die wichtigsten Begriffe zum Thema Antidoping. Zudem erfährst du, welche Verantwortung du als Athlet*in trägst, welche Aufgaben Betreuer*innen übernehmen und welche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Was versteht man unter «Doping»?

Die elf Tatbestände gemäss Art.2 des Doping-Statuts, die folglich die Definition des Begriffs „Doping“ darstellen:

Antidoping Tatbestaende Was versteht man unter «Doping»?

Deine Verantwortung als Athlet*in


Du bist jederzeit alleine dafür verantwortlich, dass nichts in deinen Körper gelangt, was verboten ist!

 

  • Inform: Weise deinen Arzt, Physio etc. frühzeitig und bereits vor einer Behandlung oder Beratung darauf hin, dass du den Anti-Doping-Bestimmungen unterstehst.
  • Check: Überprüfe jedes Medikament vor Einnahme und wiederhole die Prüfung zum Jahreswechsel. Global DRO
  • Ask: Swiss Sport Integrity hilft dir jederzeit weiter, wenn du Fragen hast oder unsicher bist. Kontakt zu Swiss Sport Integrity

 

Deine Verantwortung als Betreuer*in (Coach, Eltern, medizinische Personal etc.)

  • Erkenne, unterstütze, interveniere!
  • Bilde aus, berate, erinnere!
  • Begleite zur Dopingkontrolle!
  • Auch du musst dich an Regeln halten

Weitere Informationen

Hör gut zu und denk darüber nach, was Tylor Hamilton zu sagen hat!

Rechtliche Grundlagen Doping

National

SpoFöG & SpoFöV

Das Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) inklusive zugehöriger Verordnung (SpoFöV) stellt Herstellung, Erwerb, Einfuhr, Ausfuhr, Durchfuhr, Vermittlung, Vertrieb, Verschreibung, Inverkehrbringen, Abgabe oder Besitz von Mitteln zu Dopingzwecken sowie die Anwendung von verbotenen Methoden an Dritten unter Strafe. 
 

IBSG

Das Bundesgesetz über die Informationssysteme des Bundes im Bereich Sport (IBSG) schafft u.a. die Rechtsgrundlage für die elektronische Bearbeitung und den Austausch von Personendaten durch Swiss Sport Integrity im Rahmen der Bekämpfung von Doping.
 

Bundesverfassung Art. 68 Abs. 1

Der Artikel 68 Abs 1 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft besagt, dass der Bund den Sport fördert. Es soll auch gegen die Schattenseiten des Sports vorgegangen und dementsprechend Doping bekämpft werden.

International

UNESCO-Konvention

Der weltweit erste völkerrechtliche Vertrag zur Dopingbekämpfung.
Ziel: Massnahmen gegen Doping koordinieren und dessen weltweite Ausmerzung fördern.
 

Europaratskonvention

Die Europaratskonvention gilt als erstes völkerrechtlich verbindliches Regelwerk zur Dopingbekämpfung. 
Die Anlage I umfasst die jeweils aktuelle Verbotsliste von Substanzen. 
Die Anlage II regelt die Ausnahmebewilligungen.
 

Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA)

Das WADA harmonisiert die Massnahmen zur Bekämpfung von Doping im Sport und gilt für sämtliche Nationen und Sportarten, die sich dem WADA unterstellen. Grundlage der internationalen Dopingbekämpfung ist der Welt-Anti-Doping-Code in Kombination mit den internationalen Standards.

Verbandsinterne Dokumente / Statuten

Beispiele:
CMAS.ORG; Swiss Olympic; Swiss Sport Integrity

Rechtsgrundlage Rechtliche Grundlagen Doping

Deine Verantwortung als Athlet*in

Du bist jederzeit alleine dafür verantwortlich, dass nichts in deinen Körper gelangt, was verboten ist!

Asibildungsmöglichkeiten

E-Learning Clean Winner- Pflicht für alle Swiss Olympic Card Inhaber

WADA Ausbildungsplattform - Kurse für AthletInnen, TrainerInnen, ÄrztInnen; Pflicht für alle, die eine Lizenz von CMAS beantragen wollen.

Teste Dein Wissen!

Weitere Ausbildungsmöglichkeiten