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Umwelt
Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Schiffsmelde- und
Reinigungspflicht in der Schweiz

Gemeinsam schützen wir unsere 
Schweizer Gewässer vor invasiven Arten

Gemeinsam schützen wir unsere Gewässer vor invasiven Arten

Um die Einschleppung und Verbreitung unerwünschter invasiver Tiere und Pflanzen in unseren Schweizer Gewässern zu verhindern, haben verschiedene Kantone Massnahmen erlassen. Diese betreffen insbesondere immatrikulierte Schiffe, gelten aber auch sinngemäss für alle Wassersportgeräte und Ausrüstungen.

Was bedeutet die Melde- und Reinigungspflicht?

Wer mit einem immatrikulierten Schiff in ein neues Gewässer Einwässern möchte, muss den Gewässerwechsel vorgängig elektronisch melden und das Schiff bei einer autorisierten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen lassen. Erst danach wird eine Einwasserungsfreigabe ausgestellt.

Auch für Schiffe ohne Nummernschild, Tauchausrüstungen, SUPs oder Fischereigeräte gilt: Vor jedem Gewässerwechsel ist eine gründliche Reinigung dringend empfohlen!

Kantonale Regelungen im Überblick

St.Gallen

Ab 1. April 2025:

  • Melde- und Reinigungspflicht für immatrikulierte Schiffe.
  • Empfehlung für alle Wassersportgeräte: Reinigen – Entleeren – Trocknen – Kontrollieren.
  • Hochdruckreinigung nur an Orten mit Anschluss an die Schmutzwasserkanalisation.

Infos und Formulare

Graubünden

Ab 1. April 2025:

  • Pflicht zur Meldung jedes Gewässerwechsels.
  • Reinigung nur durch autorisierte Betriebe, Einwasserungsfreigabe per E-Mail.
  • Nautische Veranstalter können nach Schulung eigene Kontrollen durchführen.

Informationsmaterial, Merkblätter und Adressen

Bern

Seit 23. September 2024:

  • Reinigungspflicht bei Gewässerwechsel immatrikulierter Schiffe.
  • Empfehlung zur Reinigung von nicht immatrikulierten Geräten.
  • Online-Plattform für Anmeldung in Betrieb.

Infos und Meldeplattform

Zentralschweiz

Seit August 2024 (Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug):

  • Einheitliches Verfahren über eine elektronische Meldeplattform.
  • Auch bei Regatten und nautischen Veranstaltungen gültig.

Infos, Meldeplattform und Materialien

  • Kanton Zug
    Seit März 2025 dürfen auf dem Zugersee auch Boote mit ausserkantonalem Kennzeichen einwassern, sofern sie die Vorgaben erfüllen. Aufgrund spezifischer Bestimmungen kann der Ägerisee auf dieser Meldeplattform nicht erfasst werden. Informationen Kanton Zug, Sensibilisierungskampagne «Wasch dein Zeug»
  • Kanton Schwyz
    Im Kanton Schwyz dürfen seit dem 1. Juni 2025 im Lauerzersee und Wägitalersee nur noch immatrikulierte Schiffe mit Stationierungsort des jeweiligen Sees einwassern.
  • Kanton Obwalden
    Im Kanton Obwalden im Sarnersee, Lungerersee und Melchsee gilt seit 1. August 2024 ein Einwasserungsverbot für Schiffe ohne OW-Kennzeichen.

Schulungs-Video zur Schiffsmelde- und Reinigungspflicht

Vorsicht blinde Passagiere Vorsicht blinde Passagiere

Warum ist das wichtig?

Die Quaggamuschel und andere invasive Arten bedrohen unsere einheimischen Ökosysteme, schädigen Infrastruktur und beeinträchtigen die Wasserqualität. Mit einfachen Massnahmen kann jede und jeder einen Beitrag leisten.

So kannst du helfen

  • Reinige deine Ausrüstung und dein Boot gründlich nach jedem Einsatz.
  • Kontrolliere auf Rückstände wie Muscheln oder Pflanzenreste.
  • Trockne alles vollständig vor dem nächsten Einsatz.
  • Informiere andere über die geltenden Vorschriften.