Gemeinsam schützen wir unsere Gewässer vor invasiven Arten
Um die Einschleppung und Verbreitung unerwünschter invasiver Tiere und Pflanzen in unseren Schweizer Gewässern zu verhindern, haben verschiedene Kantone Massnahmen erlassen. Diese betreffen insbesondere immatrikulierte Schiffe, gelten aber auch sinngemäss für alle Wassersportgeräte und Ausrüstungen.
Was bedeutet die Melde- und Reinigungspflicht?
Wer mit einem immatrikulierten Schiff in ein neues Gewässer Einwässern möchte, muss den Gewässerwechsel vorgängig elektronisch melden und das Schiff bei einer autorisierten Reinigungsstelle fachgerecht reinigen lassen. Erst danach wird eine Einwasserungsfreigabe ausgestellt.
Auch für Schiffe ohne Nummernschild, Tauchausrüstungen, SUPs oder Fischereigeräte gilt: Vor jedem Gewässerwechsel ist eine gründliche Reinigung dringend empfohlen!


