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Vorschriften für Tauchlampen im Fluggepäck
Vorschriften für Tauchlampen im Fluggepäck

Vorschriften für Tauchlampen
im Fluggepäck

10.07.2014 Bundeshaus

Das muss ich wissen

Beim Mitführen von LED-Tauchlampen im Flugzeug gibt es klare Vorschriften:

  • Lithium-Ionen-Batterien über 100 Wh dürfen nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft transportiert werden. Es sind maximal zwei Ersatzbatterien erlaubt.
  • LED-Tauchlampen selbst dürfen grundsätzlich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Ersatzbatterien hingegen immer nur im Handgepäck.

Empfehlung:

Wir raten dazu, die LED-Tauchlampe im Handgepäck mitzuführen. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Transportschäden.

Führen Sie ausserdem stets eine Kopie der Betriebsanleitung sowie – falls vorhanden – das Sicherheitsdatenblatt mit. Diese Unterlagen können im Handgepäck oder direkt an der Lampe im aufgegebenen Gepäck angebracht werden.

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Vorschriften gem UVEK/BAZL

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