Das muss ich wissen
Beim Mitführen von LED-Tauchlampen im Flugzeug gibt es klare Vorschriften:
- Lithium-Ionen-Batterien über 100 Wh dürfen nur mit Genehmigung der Fluggesellschaft transportiert werden. Es sind maximal zwei Ersatzbatterien erlaubt.
- LED-Tauchlampen selbst dürfen grundsätzlich im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Ersatzbatterien hingegen immer nur im Handgepäck.
Empfehlung:
Wir raten dazu, die LED-Tauchlampe im Handgepäck mitzuführen. So sind Sie auf der sicheren Seite und vermeiden mögliche Transportschäden.
Führen Sie ausserdem stets eine Kopie der Betriebsanleitung sowie – falls vorhanden – das Sicherheitsdatenblatt mit. Diese Unterlagen können im Handgepäck oder direkt an der Lampe im aufgegebenen Gepäck angebracht werden.

