Der Bundesrat hat die Verordnung über Arbeiten im Überdruck angepasst und dabei gezielte Ausnahmen beschlossen. Diese betreffen insbesondere Polizei- und Rettungstaucher sowie Tauchinstruktoren im sicherheitsrelevanten Einsatz.
Mit dieser Regelung wird die seit April 2016 geltende Übergangslösung abgelöst. Gleichzeitig schafft der Bundesrat eine langfristige und rechtssichere Grundlage für den Betrieb von Rettungs- und Sicherheitsdiensten unter erhöhtem Druck.
Für die Praxis bedeutet dies:
Polizei- und Rettungstaucher können ihre anspruchsvollen Einsätze auch künftig zuverlässig und regelkonform durchführen. Die neuen Bestimmungen tragen den besonderen Anforderungen dieser Tätigkeiten Rechnung und stellen sicher, dass Einsätze im Ernstfall ohne rechtliche Unsicherheiten erfolgen können.
Der SUSV begrüsst diesen Entscheid, da er sowohl die Sicherheit der Taucher als auch die Einsatzfähigkeit der Organisationen stärkt.
