Seit August 2024 gilt in der Zentralschweiz für immatrikulierte Schiffe eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Ein Gewässerwechsel mit einem Schiff muss vorab über eine Plattform gemeldet und das Schiff fachgerecht gereinigt werden. Diese Massnahmen schützen unsere Gewässer vor der Einschleppung von unerwünschten invasiven Tieren und Pflanzen.
Die kantonsübergreifende elektronische Meldeplattform steht seit dem 7. August 2024 zur Verfügung.
Was bedeutet das für Unterwassersportlerinnen- und Sportler?
Ob Du fischst, mit dem Stand-up-Paddle unterwegs bist, tauchst oder Kanus, Schlauchboote oder andere Wassergeräte nutzt – diese einfachen Massnahmen helfen mit, unsere Zentralschweizer Gewässer zu schützen:
- Reinigen oder spülen:
Reinige Dein Material gründlich, idealerweise mit heissem Wasser. Wenn Du einen Hochdruckreiniger verwendest, achte darauf, dass der Platz an die Schmutzwasserkanalisation angeschlossen ist. Entleere alle Wasserrückstände vollständig. - Kontrollieren:
Überprüfe Dein gesamtes Material sorgfältig auf Rückstände von Pflanzen und Tieren. - Trocknen:
Lass Deine Ausrüstung vollständig trocknen, bevor Du sie in einem anderen Gewässer einsetzt.
Wenn wir alle uns an diese einfachen Regeln halten, können wir gemeinsam verhindern, dass sich weitere gebietsfremde Arten in unseren Gewässern ausbreiten.
Plattform
Zusatzinformationen einzelne Kantone
Kanton Zug
Seit März 2025 dürfen auf dem Zugersee auch Boote mit ausserkantonalem Kennzeichen einwassern, sofern sie die Vorgaben erfüllen. Aufgrund spezifischer Bestimmungen kann der Ägerisee auf dieser Meldeplattform nicht erfasst werden. Informationen Kanton Zug, Sensibilisierungskampagne «Wasch dein Zeug»
Kanton Schwyz
Im Kanton Schwyz dürfen seit dem 1. Juni 2025 im Lauerzersee und Wägitalersee nur noch immatrikulierte Schiffe mit Stationierungsort des jeweiligen Sees einwassern.
Kanton Obwalden
Im Kanton Obwalden im Sarnersee, Lungerersee und Melchsee gilt seit 1. August 2024 ein Einwasserungsverbot für Schiffe ohne OW-Kennzeichen.
Kanton Bern
Als erster weiterer Kanton hat sich Bern dem Zentralschweizer Vorgehen angeschlossen und hat die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht per 23. September 2024 ebenfalls eingeführt. Weitere Informationen (DE/FR) zu der Pflicht im Kanton Bern.
Kantone Zürich, St.Gallen, Graubünden und Glarus
Per Schiffssaison 2025 führen weitere Kantone die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ein.
