Um auf diesem Weg die Zusammenarbeit zwischen dir und dem SUSV optimal zu koordinieren, werden die erwarteten Leistungen von dir und vom Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV in dieser Vereinbarung geregelt. Wir freuen uns, dich als Topathlet und somit als Vorbild und Aushängeschild für die gesamte Welt des Unterwassersports in der Schweiz begrüssen zu dürfen.
Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV Talgutzentrum 27 3063 Ittigen
vertreten durch
Natascha Leisi Funktion: Verantwortliche Apnoe SUSV
und
Der Athlet hat Anrecht auf den Bezug eines Bekleidungspakets «Team Suisse» des SUSV und trägt dieses anlässlich von Wettkämpfen und offiziellen Veranstaltungen.
Das Bekleidungspaket besteht aus:
Folgende Kader haben Anrecht auf ein vollständiges Paket:
Athleten des C-Kaders erhalten ein T-Shirt.
Der Athlet ist berechtigt, seine Mitgliedschaft beim «Team Suisse» über seine eigenen Kanäle zu kommunizieren. Die jeweilige Kaderstufe ist dabei zu nennen.
Der Athlet ist berechtigt, persönliche Sponsoren frei zu wählen.
Der Athlet informiert den SUSV über seine Sponsoren.
Aufgrund des noch in Ausarbeitung befindlichen Leistungssport-Förderkonzepts Apnoe können Kaderathleten für 2025 nicht bei Swiss Olympic gemeldet werden und haben entsprechend keinen Anspruch auf Leistungen gemäss den Reglementarien rund um die Swiss Olympic Cards.
Der Athlet ist dem Ethik-Statut des Schweizer Sports unterstellt.
Der Athlet hat das Clean Winner Zertifikat erlangt.
Der Athlet hat die Ethik Charta und den darauf abgebildeten Verhaltenskodex von Swiss Olympic gelesen, verstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Grundsätze.
Der Athlet meldet allfällige beunruhigende Vorfälle ohne Ausnahme der Vorsitzenden der Sportart innerhalb vom SUSV und/oder der Meldestelle Swiss Sport Integrity.
Der Athlet erfüllt die Vorgaben zur Weiterbildung im Bereich Anti-Doping gemäss den Vorgaben der Organisationen AIDA und/oder CMAS.
Der Athlet ist sich seiner Vorbildfunktion und Verantwortung bewusst und lebt die Werte Freundschaft, Respekt und Exzellenz jederzeit im und ausserhalb des Wassers.
Athleten der Kader A, B und C verpflichten sich zur Teilnahme an mindestens einer Weltmeisterschaft der Verbände AIDA oder CMAS im Jahr 2025. Die Organisation der Teilnahme liegt ausschliesslich beim Athleten selbst.
Der Athlet gibt dem SUSV sein grundsätzliches Einverständnis zur Verwendung von Bildmaterial seiner Person in verbandsbezogenen Publikationen, Marketing- und Werbeaktionen des Verbandes bzw. seiner Partner.
Der Athlet erfüllt den Trainingsumfang und die Trainingsqualität gemäss Absprache mit der sportartverantwortlichen Person (Trainings im Club, individuelle Trainings, Teilnahme an Trainingsangeboten des Verbands).
Athleten der Kader A und B stehen für Anlässe, die der Promotion und der Repräsentation des SUSV gegen innen und aussen dienen, nach Rücksprache zur Verfügung.
Der SUSV ist dem Ethik-Statut des Schweizer Sports unterstellt.
Sämtliche Mitarbeitenden, Funktionär:innen und Trainer:innen des SUSV verpflichten sich zu den ethischen Grundsätzen von Swiss Olympic.
Die Angestellten und Mandatsträger:innen des SUSV sind verpflichtet, allfällige beunruhigende Vorfälle Swiss Sport Integrity zu melden.
Das Ausüben von unverhältnismässigem psychischem oder physischem Druck, Ausgrenzung, Beleidigungen und das Zuführen von Schmerz wird vom Schweizer Unterwasser-Sport-Verband vehement abgelehnt.
Der SUSV stellt nach Bedarf einen Consultant für Trainings- und Wettkampffragen und stellt die entsprechende Betreuung sicher.
Die Kosten dafür trägt der SUSV.
Die Initiative liegt beim Athleten.
Das Angebot besteht für Athleten der Kader A und B.
Der SUSV führt in regelmässigen Abständen Selektionen gemäss Selektionskonzept 2025 durch.
Aufgrund des sportartspezifischen Reglements bleibt dem SUSV freigestellt, einzelne Athleten trotz Erfüllung der Kriterien nicht in das Kader zu berufen. Selektionsentscheide sind transparent offen zu legen und zu begründen.
Der SUSV unterstützt die Athleten der Kader A und B gemäss den Möglichkeiten resultierend aus dem Jahresbudget.
Mit dem Ausschluss eines Athleten aus dem «Team Suisse» wird die vorliegende Vereinbarung aufgehoben; ebenso bei einem Rücktritt eines Athleten/einer Athletin aus medizinischen Gründen.
Krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle bis zu maximal 30 aufeinanderfolgen Tagen haben keine Kürzung des finanziellen Supports zur Folge. In allen anderen Fällen kann der SUSV pro rata temporis eine Kürzung der Unterstützungsgelder vornehmen.
Die Überführung wegen Doping-Missbrauch und/oder eines Ethik-Verstosses kann schwerwiegendes, vertragswidriges Verhalten bedeuten. Nebst den Massnahmen der Strafbehörde kann dies die sofortige Auflösung dieser Vereinbarung bewirken und Rückforderungs- bzw. Schadenersatzansprüche auslösen.
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