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Freediving / Apnoe

Anmeldung Schweizermeisterschaft

Deine Anmeldung

Aufgrund deiner guten Leistungen und deinem langfristigen Commitment zum internationalen Leistungssport hast du die Aufnahmekriterien für das Apnoe-Nationalkader vom Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV erfüllt. Mit deiner Selektion ist ein weiterer Meilenstein in deiner Karriere geschafft und weitere stehen bevor.

Um auf diesem Weg die Zusammenarbeit zwischen dir und dem SUSV optimal zu koordinieren, werden die erwarteten Leistungen von dir und vom Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV in dieser Vereinbarung geregelt. Wir freuen uns, dich als Topathlet und somit als Vorbild und Aushängeschild für die gesamte Welt des Unterwassersports in der Schweiz begrüssen zu dürfen.

Athlet:innen-Vereinbarung Nationalkader «Team Suisse» Apnoe Indoor

Schweizer Unterwasser-Sport-Verband SUSV
Talgutzentrum 27
3063 Ittigen

vertreten durch

Natascha Leisi
Funktion: Verantwortliche Apnoe SUSV

und

Name
Adresse

1. Grundsätzliches

Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Vereinbarung ernennt Dich der SUSV offiziell zum Mitglied des «Team Suisse» Apnoe Indoor auf folgender Kader-Stufe:

2. Rechte des Athleten

Bekleidung «Team Suisse»

Der Athlet hat Anrecht auf den Bezug eines Bekleidungspakets «Team Suisse» des SUSV und trägt dieses anlässlich von Wettkämpfen und offiziellen Veranstaltungen.

Das Bekleidungspaket besteht aus:

  • T-Shirt
  • Hoodie
  • Hose

Folgende Kader haben Anrecht auf ein vollständiges Paket:

  • A-Kader
  • B-Kader

Athleten des C-Kaders erhalten ein T-Shirt.

Kommunikation

Der Athlet ist berechtigt, seine Mitgliedschaft beim «Team Suisse» über seine eigenen Kanäle zu kommunizieren. Die jeweilige Kaderstufe ist dabei zu nennen.

Sponsoring

Der Athlet ist berechtigt, persönliche Sponsoren frei zu wählen.

Der Athlet informiert den SUSV über seine Sponsoren.

Swiss Olympic Card

Aufgrund des noch in Ausarbeitung befindlichen Leistungssport-Förderkonzepts Apnoe können Kaderathleten für 2025 nicht bei Swiss Olympic gemeldet werden und haben entsprechend keinen Anspruch auf Leistungen gemäss den Reglementarien rund um die Swiss Olympic Cards.

3. Leistungen und Pflichten des Athleten

Ethik-Statut, Anti-Doping, Vorbild

Der Athlet ist dem Ethik-Statut des Schweizer Sports unterstellt.

Der Athlet hat das Clean Winner Zertifikat erlangt.

Der Athlet hat die Ethik Charta und den darauf abgebildeten Verhaltenskodex von Swiss Olympic gelesen, verstanden und verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Grundsätze.

Der Athlet meldet allfällige beunruhigende Vorfälle ohne Ausnahme der Vorsitzenden der Sportart innerhalb vom SUSV und/oder der Meldestelle Swiss Sport Integrity.

Der Athlet erfüllt die Vorgaben zur Weiterbildung im Bereich Anti-Doping gemäss den Vorgaben der Organisationen AIDA und/oder CMAS.

Der Athlet ist sich seiner Vorbildfunktion und Verantwortung bewusst und lebt die Werte Freundschaft, Respekt und Exzellenz jederzeit im und ausserhalb des Wassers.

Wettkämpfe

Athleten der Kader A, B und C verpflichten sich zur Teilnahme an mindestens einer Weltmeisterschaft der Verbände AIDA oder CMAS im Jahr 2025. Die Organisation der Teilnahme liegt ausschliesslich beim Athleten selbst.

Recht am Bild

Der Athlet gibt dem SUSV sein grundsätzliches Einverständnis zur Verwendung von Bildmaterial seiner Person in verbandsbezogenen Publikationen, Marketing- und Werbeaktionen des Verbandes bzw. seiner Partner.

Trainingsumfang und -qualität

Der Athlet erfüllt den Trainingsumfang und die Trainingsqualität gemäss Absprache mit der sportartverantwortlichen Person (Trainings im Club, individuelle Trainings, Teilnahme an Trainingsangeboten des Verbands).

Promotion, Repräsentation

Athleten der Kader A und B stehen für Anlässe, die der Promotion und der Repräsentation des SUSV gegen innen und aussen dienen, nach Rücksprache zur Verfügung.

4. Leistungen des SUSV

Ethik-Statut

Der SUSV ist dem Ethik-Statut des Schweizer Sports unterstellt.

Sämtliche Mitarbeitenden, Funktionär:innen und Trainer:innen des SUSV verpflichten sich zu den ethischen Grundsätzen von Swiss Olympic.

Die Angestellten und Mandatsträger:innen des SUSV sind verpflichtet, allfällige beunruhigende Vorfälle Swiss Sport Integrity zu melden.

Das Ausüben von unverhältnismässigem psychischem oder physischem Druck, Ausgrenzung, Beleidigungen und das Zuführen von Schmerz wird vom Schweizer Unterwasser-Sport-Verband vehement abgelehnt.

Training

Der SUSV stellt nach Bedarf einen Consultant für Trainings- und Wettkampffragen und stellt die entsprechende Betreuung sicher.

Die Kosten dafür trägt der SUSV.

Die Initiative liegt beim Athleten.

Das Angebot besteht für Athleten der Kader A und B.

Transparente Selektion

Der SUSV führt in regelmässigen Abständen Selektionen gemäss Selektionskonzept 2025 durch.

Aufgrund des sportartspezifischen Reglements bleibt dem SUSV freigestellt, einzelne Athleten trotz Erfüllung der Kriterien nicht in das Kader zu berufen. Selektionsentscheide sind transparent offen zu legen und zu begründen.

Finanzieller Support

Der SUSV unterstützt die Athleten der Kader A und B gemäss den Möglichkeiten resultierend aus dem Jahresbudget.

5. Versicherung

Sämtliche Versicherungen für Unfall / Krankheit und Haftpflicht sind in der kompletten Verantwortung des Athleten.

6. Vertragsverletzungen

Kommt ein Athlet seinen Pflichten nicht nach, wird nach individuellen Abklärungen über mögliche Sanktionen entschieden. Im Extremfall kann dies zu einem Ausschluss aus dem «Team Suisse» führen. Rechtliche Schritte werden, wenn möglich, vermieden.

Mit dem Ausschluss eines Athleten aus dem «Team Suisse» wird die vorliegende Vereinbarung aufgehoben; ebenso bei einem Rücktritt eines Athleten/einer Athletin aus medizinischen Gründen.

Krankheits- oder unfallbedingte Ausfälle bis zu maximal 30 aufeinanderfolgen Tagen haben keine Kürzung des finanziellen Supports zur Folge. In allen anderen Fällen kann der SUSV pro rata temporis eine Kürzung der Unterstützungsgelder vornehmen.

Die Überführung wegen Doping-Missbrauch und/oder eines Ethik-Verstosses kann schwerwiegendes, vertragswidriges Verhalten bedeuten. Nebst den Massnahmen der Strafbehörde kann dies die sofortige Auflösung dieser Vereinbarung bewirken und Rückforderungs- bzw. Schadenersatzansprüche auslösen.

7. Dauer der Vereinbarung

Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Athlet zur Erfüllung der vorliegenden Vereinbarung, während einem Zeithorizont ab Unterzeichnung bis 31.12.2025.

8. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung gilt als Gerichtsstand Bern. Anwendbares Recht ist das Schweizerische Recht.
Datum
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